Art. 4: Die Kompetenzpflicht
"Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind."
Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4 · gilt seit 2. Februar 2025
Im Klartext
Jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt, muss dafür sorgen, dass die eigenen Leute genug über KI wissen, angemessen zu Vorwissen, Rolle und Einsatzzweck. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, unabhängig von Größe und Branche.
Strukturierte Schulung in fünf Modulen, geprüftes Wissen durch die Online-Prüfung, personenbezogene Zertifikate, Schulungsdokumentation und Teilnahmeprotokolle in der Management-Übersicht. Das ist die Maßnahmen-Dokumentation, nach der im Zweifel gefragt wird.
Ob das Maß für besonders risikoreiche Einsätze in Ihrem Fall ausreicht, bleibt eine Einzelfallfrage. Spezialrollen, etwa die Entwicklung eigener KI-Systeme, brauchen ergänzende, tiefere Schulungen.